Bei einer Vor-Ort-Beratung handelt es sich um ein Energieaudit mit dem Ziel, Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzuzeigen. Den Eigentümern soll ein sinnvoller Weg aufgezeigt werden, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Nach der neuen Richtlinie haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen energetischen Sanierungskonzepten für
Energieausweis im Neubau
Wenn ein Gebäude errichtet wird, so hat der Eigentümer sicherzustellen, dass ein Energieausweis nach der gültigen EnEV vorliegt. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Eigentümer den Energieausweis unverzüglich vorzulegen.
Energieausweis im Bestand
Im Baubestand ist ein Energieausweis notwendig bei:
Verkauf
Neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing
Der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber muss seinen potenziellen Käufern, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer den Energieausweis spätestens dann vorlegen, wenn sie das Gebäude besichtigen. Wenn keine Besichtigung stattfindet, muss der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis seinen potenziellen Käufern oder Neumietern vorlegen spätestens, wenn diese ihn verlangen.