M.Eng. Eduard Völker
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Vor-Ort-Beratung

Bei einer Vor-Ort-Beratung handelt es sich um ein Energieaudit mit dem Ziel, Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzuzeigen. Den Eigentümern soll ein sinnvoller Weg aufgezeigt werden, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

 

Nach der neuen Richtlinie haben Sie die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen energetischen Sanierungskonzepten für

  • eine Sanierung des Gebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Energieausweis

Energieausweis im Neubau

 

Wenn ein Gebäude errichtet wird, so hat der Eigentümer sicherzustellen, dass ein Energieausweis nach der gültigen EnEV vorliegt. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Eigentümer den Energieausweis unverzüglich vorzulegen.

 

Energieausweis im Bestand 

Im Baubestand ist ein Energieausweis notwendig bei:

Verkauf

  • eines Gebäudes
  • eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude steht
  • einer Wohnung in einem Gebäude
  • eines Teileigentums in einem Gebäude

Neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing

  • eines Gebäudes
  • einer Wohnung
  • einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit (auch Geschäftsräume)

Der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber muss seinen potenziellen Käufern, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer den Energieausweis spätestens dann vorlegen, wenn sie das Gebäude besichtigen. Wenn keine Besichtigung stattfindet, muss der Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis seinen potenziellen Käufern oder Neumietern vorlegen spätestens, wenn diese ihn verlangen.

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